INFORMATIONEN für Generalunternehmer
Konstruktive BAULEISTUNGEN – mit Sicherheits-Garantie
Gerade als Generalunternehmer sollten Sie sich umfassend mit der Thematik „Blitzschutz“ auseinandersetzen und ausschließlich auf das sachkundige Experten-Wissen und -Können eines führenden Fachbetriebs setzen.
Denn:
Als einziger Vertragspartner des Bauherrn haben Sie die volle Verantwortung für die bauliche Gesamtleistung zu tragen.
Ob private, gewerbliche, öffentliche Projekte, Beratung, Planung, Installation, Prüfung, Wartung oder Begutachtung – wir garantieren Ihnen Komplett-Leistungen aus einer Hand mit bester Expertise.
1. Welche Gebäude sollten mit Blitzschutz versehen werden?
Für Privateigentum ist Blitzschutz aus juristischer Sicht eine völlig freiwillige Maßnahme – außer dieser wird explizit im Rahmen der Landesbauverordnung, Baugenehmigung oder Feuerversicherung gefordert. Obwohl nach heutigen Erkenntnissen und Schadensstatistiken ein Blitzschutz-System generell angesagt ist, sollten auf jeden Fall Gebäude auf Bergkuppen, Hochhäuser, Gebäude mit Dächern aus Reet, Holz oder leicht entflammbaren Materialien und besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten oder Seniorenheime umfassend gesichert werden.
Die Thematik „Blitzschutz“ umfasst nicht nur ein äußerst spezifisches und komplexes Wissen, sondern birgt zudem viele Gefahrenpotenziale, die an sich nur ein Experte überblicken und einschätzen kann.
Neben fachbezogenen und technischen müssen auch naturbedingte Aspekte wie die Häufigkeit von Blitzeinschlägen in der jeweiligen Region berücksichtigt werden.
Bei Ihren vertraglich zugesagten Bauleisten unterstützen wir Sie weitreichend, kompetent, zuverlässig und sichern Ihnen ausschließlich normgerecht installierte Blitzschutz-Systeme zu.
2. Angemessene Blitzschutz-Maßnahmen – für effizienten Schutz
Nicht jedes Gebäude benötigt sämtliche Blitzschutz-Maßnahmen. Ein bedarfsgerechtes Sicherheits-Konzept gemäß akkurat simulierten Risiko-Analysen und Schaden-Szenarien spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern vermeidet zudem eventuell anfallende Schadensersatzleistungen.
Ein vollständiges Blitzschutz-System beinhaltet den Äußeren und Inneren Blitzschutz.
Zum Äußeren Blitzschutz gehören alle Maßnahmen, die den Blitzstrom auffangen, ableiten und in das Erdreich verteilen. Der Äußere Blitzschutz besteht somit aus Fangeinrichtungen, Ableitungs- und Erdungsanlage.
Der Äußere Blitzschutz isoliert betrachtet, kann jedoch nicht verhindern, dass im Inneren des Gebäudes Schäden an elektrischen Einrichtungen entstehen. Der so genannte Innere Blitzschutz beinhaltet somit alle Maßnahmen gegen negative Auswirkungen des Blitzstromes und der Blitzspannung auf Installationen sowie elektrische bzw. elektronische Anlagen innerhalb des Gebäudekomplexes. Er besteht sowohl aus Überspannungsschutz als auch Potentialausgleich und verhindert die gefährliche Funkenbildung.
Ein rundum gesichertes System umfasst somit sowohl den Äußeren als auch den Inneren Blitzschutz und schützt nur in Kombination vor den Folgen eines direkten oder indirekten Blitzeinschlags.
Fakt ist:
Der Bauherr baut im wahrsten Sinne des Wortes auf Ihre professionelle Koordination und baulichen Gesamtleistungen. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich als Generalunternehmer auf Ihre beauftragten
Sub-Unternehmen zu 100 % verlassen können.
3. Wichtiges zu Kosten und Leistungen – in Sachen Blitzschutz
Als Generalunternehmer sind Sie u.a. für die Einholung von Angeboten verantwortlich.
Damit Sie im Rahmen der vertraglich festgelegten Bauleistungen in puncto Preis-Leistungs-Verhältnis den besten Blitzschutz-Fachbetrieb beauftragen können, sollten Sie z.B. auf Folgendes achten:
- Wird die Blitzschutz-Anlage gemäß VDE DIN 0185-305 bzw. DIN EN 62305 angeboten?
- Wird das benötigte Material nach VDE DIN Norm entsprechend aufgelistet?
- Wird die alternative Ausführung in Aluminium-Knetlegierung aufgrund besserer Korrosionsfestigkeit erwähnt?
- Ist ausreichender Korrosionsschutz für Bauteile, die mit dem Erdreich in Kontakt kommen, berücksichtigt?
- exakte Angabe der entsprechenden Schutzklasse
- Auflistung Anzahl der Ableitungen
- Sind Dachfenster, Antennen, Kamine sowie weitere dachüberragende Bauteile in das Blitzschutz-System vollständig integriert?
- Ist der Blitzschutz-Potentialausgleich separat aufgelistet?
- Sind zusätzliche Leistungen wie z.B. Messung der Erdungs-Anlage und Erstellung des Prüfberichts enthalten?
- Sind weitere Nebenleistungen wie Grabarbeiten, Straßenaufbruch sowie die akkurate Wiederherstellung berücksichtigt?
- Aufwand für Kleinmaterial und Korrosionsschutz etc.
- Sind EMV Schirmungsmaßnahmen nach DIN EN 62305 Teil 4 gefordert (Lemp)?
Bei einer modernen Blitzschutz-Anlage – mit Fang- und Ableiter auf dem Dach, Erder im Haussockel und Potentialausgleich sowie Überspannungsschutz im Gebäudeinneren – kann man ungefähr mit Kosten in Höhe von rund 0,5 - 1 % der Bausumme (Neubau) rechnen.
Nachträgliche Kostenerhöhungen sind nur dann gerechtfertigt, wenn es auf der Baustelle zu anschließenden Planungsänderungen kommen sollte.
Seriöse Blitzschutz-Fachbetriebe erkennen Sie bereits an dem detailliert erstellten Angebot mit einer ausführlichen und aufschlussreichen Auflistung der einzelnen Positionen.
Zunächst kostengünstig erscheinende Pauschal-Angebote sorgen erfahrungsgemäß meist später für böse Überraschungen.
Und:
Auch wenn akribisches Kostensparen durchaus legitim ist, so sollten Sie stets bedenken, dass der günstigste Anbieter letztendlich nicht immer der beste oder passende für Ihr Bauvorhaben sein muss.
4. Blitzschutz-Systeme planen, errichten und prüfen. Wer ist überhaupt berechtigt?
Die Prüfung von Blitzschutzsystemen erfolgt nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und muss von einer Blitzschutz-Fachkraft durchgeführt werden. Hierzu gehören die Prüfung der Dokumentation, die Besichtigung des Blitzschutz-Systems, die erforderlichen Messungen und die Erstellung eines Prüfberichts. Das Blitzschutz-System darf ausschließlich nur von einer qualifizierten Blitzschutz-Fachkraft geplant und errichtet werden. Nach Installation muss die Schutzeinrichtung in regelmäßig festgelegten Zeit-Intervallen durch sachkundige Experten normgerecht geprüft und entsprechend instandgesetzt werden.
Blitzschutzklasse | Sichtprüfung | Umfassende Prüfung inklusive elektrische Messungen | Umfassende Messung kritischer Systeme |
---|---|---|---|
I und II | 1 Jahr | 2 Jahre | 1 Jahr |
III und IV | 2 Jahre | 4 Jahre | 1 Jahr |
Darüber hinaus sollten bei Betriebsstätten, die als explosionsgefährdet eingestuft werden, eine Sichtprüfung alle 6 Monate und eine messtechnische Prüfung alle 12 Monate vorgenommen werden.
Erfolgt die Errichtung auf freiwilliger Basis, so muss beachtet werden, dass die volle Verantwortung beim Eigentümer bzw. beim Generalunternehmer liegt.
Ob Planung, Installation, Prüfung oder Wartung – Sie sollten auf jeden Fall nur ausgewiesene Experten beauftragen, um eine garantierte und vor allem dauerhafte Funktionsfähigkeit des Sicherungs-Konzeptes gewährleisten zu können.
Unser qualifiziertes Fachpersonal ist in ganz Europa aktiv im Einsatz.
Für Begutachtungen stehen Ihnen obendrein unsere VdS-sachkundigen Mitarbeiter patent zur Seite.
5. Regelmäßige Wartungsroutinen – für eine garantiert lange Funktionsfähigkeit
Die normgerechte Ausführung von Wartungsarbeiten ist abhängig
- vom witterungs- und umgebungsbezogenem Qualitätsverlust
- von der Schutzklasse der baulichen Anlage
- von der Einwirkung von direkten Blitzeinschlägen und den daraus entstandenen Schäden
Wir betreuen Ihre gesamten Bauleistungen langfristig und garantieren Ihnen eine normgerechte sowie sachkundige Arbeitsweise. Ganz im Sinne einer kostenoptimierten Koordination und straffen Planung erhalten Sie Komplett-Leistungen aus einer Hand – ganz ohne Reibungsverluste.